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Sie hatten einen Unfall?
Jemand ist in Ihr Fahrzeug gefahren?
Unsere Leistungen umfassen Unfall- und Schadengutachten für alle Fahrzeugtypen:
PKW, LKW, Transporter
Motorrad, Motorroller
Anhänger
Caravan/Wohnmobil
Wohnanhänger
Sportwagen, Spezial-/ Tuningfahrzeuge
Das GUTACHTENWERK ist flexibel und mobil in Berlin, Brandenburg und Umland.
Wir sind für Sie da, egal ob bei Ihnen vor Ort, in der Werkstatt oder direkt auf einer Hebebühne in unserem Werkstattbereich. Wir nehmen den Schaden vollumfänglich auf und erstellen das Gutachten. Für den Unfallgeschädigten werden die Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Fahrzeugbewertung für steuerliche Zwecke:
Wenn Sie ein Fahrzeug aus Ihrem Betriebsvermögen entnehmen möchten und Ihr Steuerberater Ihnen empfiehlt, eine Fahrzeugbewertung anzufertigen, um gegenüber dem Finanzamt abgesichert zu sein, erstellen wir gerne eine entsprechende Bewertung für Ihr Fahrzeug.
Kontaktieren Sie uns:
Egal, welche Fragen oder Anliegen Sie haben, zögern Sie nicht, uns kostenlos anzurufen. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail oder eine WhatsApp-Nachricht schicken. Das Team von GUTACHTENWERK freut sich darauf, Ihnen zur Seite zu stehen.
FAQ-Bereich - 10 informative Fragen und Antworten:
1. Frage: Was ist der Unterschied zwischen einem Kfz-Gutachten und einem Kostenvoranschlag?
Antwort: Ein Kfz-Gutachten ist eine detaillierte Analyse eines Fahrzeugschadens, die idealerweise von einem unabhängigen und zertifizierten Kfz-Sachverständigen erstellt wird. Es enthält Informationen über den Schadenumfang, die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert und eventuelle Wertminderungen sowie eine Fotodokumentation. Ein Kostenvoranschlag hingegen beinhaltet eine Kalkulation, die nicht den tatsächlichen Schaden widerspiegeln muss, zudem hat dieser keine Beweissicherungsfunktion und es wird keine Wertminderung ermittelt.
2. Frage: Wann benötige ich ein Kfz-Haftpflichtgutachten?
Antwort: Ein Kfz-Gutachten ist in der Regel erforderlich, wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten und der Schaden an Ihrem Fahrzeug von der gegnerischen Versicherung übernommen werden soll. Es dient als Beweismittel und hilft bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche.
3. Frage: Wer trägt die Kosten für ein Kfz-Gutachten?
Antwort: Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls werden die Kosten für das Gutachten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Sind Sie jedoch der Verursacher des Unfalls oder handelt es sich um einen Kaskoschaden, so müssen Sie oder Ihre Kaskoversicherung die Kosten für das Gutachten übernehmen.
4. Frage: Wie lange dauert es, bis ich mein Kfz-Gutachten erhalte?
Antwort: Die Erstellung eines Kfz-Gutachtens erfolgt in der Regel innerhalb von 1 bis 5 Werktagen, abhängig von der Komplexität des Schadens und der Auslastung des Sachverständigen. Sobald das Gutachten fertig ist, wird es Ihnen per E-Mail oder Post zugeschickt.
5. Frage: Was ist eine merkantile Wertminderung?
Antwort: Die merkantile Wertminderung ist der finanzielle Verlust, den ein Fahrzeug durch einen Unfallschaden erleidet, selbst nach einer fachgerechten Reparatur. Sie berücksichtigt die Tatsache, dass ein Unfallfahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger wert ist als ein unfallfreies Fahrzeug.
6. Frage: Wie wähle ich den richtigen Kfz-Sachverständigen?
Antwort: Achten Sie bei der Auswahl eines Kfz-Sachverständigen auf dessen Qualifikationen, Zertifizierungen und Erfahrungen im Bereich der Gutachtenerstellung. Empfehlungen von Freunden oder Online-Bewertungen können ebenfalls hilfreich sein.
7. Frage: Kann ich meine Werkstatt für die Reparatur frei wählen?
Antwort: Ja, als Geschädigter haben Sie das Recht, die Werkstatt für die Reparatur Ihres Fahrzeugs frei zu wählen.
8. Frage: Was ist ein Bagatellschaden und benötige ich dafür ein Kfz-Gutachten?
Antwort: Ein Bagatellschaden ist ein geringfügiger Fahrzeugschaden, dessen Reparaturkosten unter einem bestimmten Betrag liegen, der üblicherweise bei etwa 750-1000 Euro angesetzt wird. Für Bagatellschäden ist in der Regel ein Kostenvoranschlag anzufertigen.
Tipp: Kontaktieren Sie uns kostenlos, wenn Sie nicht richtig abschätzen können wie hoch die Schadenhöhe ist und ein Kfz-Gutachten erstellt werden kann.
9. Frage: Muss ich mein Fahrzeug reparieren lassen, wenn ich ein Kfz-Gutachten erstellen lasse?
Antwort: Nein, die Entscheidung, ob und wo Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen, liegt allein bei Ihnen. Das Kfz-Gutachten dient lediglich als Grundlage für die Schadensregulierung und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung.
10. Frage: Was ist eine Beweissicherung und warum ist sie wichtig?
Antwort: Die Beweissicherung dient dazu, den Zustand eines Fahrzeugs nach einem Unfall oder Schadensereignis zu dokumentieren, um spätere Streitigkeiten über den Schadensumfang und die Verantwortlichkeiten zu vermeiden. Ein Kfz-Sachverständiger kann in diesem Zusammenhang eine neutrale und unabhängige Dokumentation des Schadens erstellen, die als Beweismittel im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten oder Versicherungsansprüchen dienen kann.